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Abklärung

Bevor mit einer Therapie begonnen werden kann, muss sorgfältig abgeklärt werden, ob es sich bei den Lernschwierigkeiten Ihres Kindes tatsächlich um eine Legasthenie handelt. Dazu gehört auch eine ärztliche Untersuchung des Sehvermögens und des Gehörs. Wenn Sie Ihr Kind in der Legasthenie-Werkstatt abklären lassen möchten, müssen Sie mit 3-5 Stunden zusätzlichem Zeitaufwand rechnen. Die Wartefrist für eine Abklärung beträgt maximal 2 Wochen.

Sie können aber auch über die KlassenlehrerIn eine Abklärung beim schulpsychologischen Dienst veranlassen. Im Kanton Basel-Stadt können Sie Ihr Kind auch direkt beim Logopädischen Dienst abklären lassen. Wenn eine Legasthenie diagnostiziert wird, hat jedes Kind Anspruch auf eine bestimmte Anzahl Therapiestunden durch schulinterne Therapeuten. Von der Abklärung bis zum Therapiebeginn müssen Sie zur Zeit mit einer Wartefrist von 3-6 Monaten rechnen. Nach Abschluss der obligatorischen Schulzeit besteht kein Anspruch auf subventionierte Therapiestunden.