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Bevor mit einer Therapie begonnen werden kann, muss sorgfältig abgeklärt werden,
ob es sich bei den Lernschwierigkeiten Ihres Kindes tatsächlich um eine
Legasthenie handelt. Dazu gehört auch eine ärztliche Untersuchung des Sehvermögens und
des Gehörs. Wenn Sie Ihr Kind in
der Legasthenie-Werkstatt abklären lassen möchten, müssen Sie mit 3-5 Stunden
zusätzlichem Zeitaufwand rechnen. Die Wartefrist für eine Abklärung beträgt maximal 2 Wochen.
Sie können aber auch über die KlassenlehrerIn eine Abklärung beim schulpsychologischen
Dienst veranlassen. Im Kanton Basel-Stadt können Sie Ihr Kind auch direkt beim Logopädischen Dienst abklären lassen.
Wenn eine Legasthenie diagnostiziert wird, hat jedes Kind Anspruch
auf eine bestimmte Anzahl Therapiestunden durch schulinterne Therapeuten. Von der
Abklärung bis zum Therapiebeginn müssen Sie zur Zeit mit einer Wartefrist von 3-6 Monaten rechnen. Nach Abschluss der obligatorischen Schulzeit
besteht kein Anspruch auf subventionierte Therapiestunden.
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